AKV
Alpenlaendischer Kreditorenverband

KOOPERATION FUER UNTERNEHMESSTRATEGIE UND CONTROLLING
   
HOME



Mahn- und Inkassowesen

Insolvenzvertretung

Wirtschaftsauskuenfte

Beratung

Angebote

AKV News

Kontakt

Login Online Dienste
VERBANDSSTATUTEN

Die Tätigkeit des AKV EUROPA ist nicht auf Gewinn berechnet. Die Mittel zur Erreichung des Zweckes des Verbandes im Rahmen seines Wirkungsbereiches werden durch die Einkünfte des Verbandes aufgebracht (Mitgliedsbeiträge und Erträge aus sonstigen dem Verband zufließenden Gebühren).

Der Wirkungsbereich des Verbandes erstreckt sich auf die Wahrung der Gläubigerinteressen seiner Mitglieder im In- und Ausland.

Mitglieder des AKV EUROPA können physische und juristische Personen werden. Dem Zweck des Verbandes entsprechend, sollen die Mitglieder vor allem Angehörige des Handels, Gewerbes, der Industrie und freien Berufe sein.

Außerordentliche Mitglieder sind jene, die den jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen und die Einrichtungen des Verbandes in Anspruch nehmen.

Die Aufnahme gilt als vollzogen, wenn die Direktion die Aufnahme des Mitgliedes beschlossen hat. Die Gründe einer Ablehnung brauchen nicht bekanntgegeben zu werden.

Mit der Aufnahme gehört das Mitglied dem Verband mit allen seinen bereits bestehenden oder noch zu errichtenden Geschäftsstellen an.

Jedes außerordentliche Mitglied ist berechtigt, die Dienste des Verbandes in Anspruch zu nehmen.

Der laufende Jahresmitgliedsbeitrag ist für das ganze Verbandsjahr zu entrichten, auch wenn das Mitglied im Laufe des 1. Halbjahres dem Verband beitritt. Tritt das Mitglied jedoch in der zweiten Jahreshälfte ein, so hat es lediglich den halben Jahresbeitrag zu bezahlen.


Die Mitgliedschaft endet:

a) bei physischen Personen mit dem Tod, bei juristischen Personen mit deren Auflösung.

b) durch Austritt aus dem Verband mittels schriftlicher und bestätigter Erklärung.

c) durch Ausschließung aus dem Verband.

Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes aus dem Verband kann nur mit Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss dem Verband bis spätestens 30. September des jeweiligen Jahres zur Kenntnis gebracht werden. Wird der Austritt erst nach dem genannten Termin gemeldet, so gilt dieser erst für das Ende des nächstfolgenden Kalenderjahres.


Leistungen des AKV

AKV Geschaeftsstellen

AKV Geschichte

Impressum

Statuten

Wappen
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Schleifmühlgasse 2/2 A-1040 Wien,
Telefon: +43 (1) 586 17 71, Fax: + 43 (1) 587 08 21, E-Mail: office@akveuropa.at